Normverbrauchsabgabe : NoVA-Übergangsfrist für Nfz könnte in Verlängerung gehen

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Für die mit 1. Juni 2021 eingeführte Normverbrauchsabgabe für Nutzfahrzeuge und Pick-Ups hat bislang eine Übergangsfrist (für gekaufte aber noch nicht ausgelieferte) Fahrzeuge bis 1. November gegolten. Diese Übergangsfrist wird nun bis 1. Mai 2022 verlängert. Der Hintergrund ist, dass den Unternehmern, die sich auf Basis der Übergangsfrist noch Transporter und Pick-ups bestellt haben, diese zeitlich zu knapp werden würde. Schuld ist das rigorose Lieferproblem bedingt durch den Halbleiter- beziehungsweise Rohstoffmangel. Würden die besagte Fahrzeugklasse nämlich erst nach dem 1. November vom Kunden neuzugelassen, müssten diese tiefer in die Tasche greifen.

Die Parteien ÖVP und Grüne planen einen entsprechenden Initiativantrag im Finanzausschuss am 3. November. Dieser kann dann am 19. November im Plenum des Nationalrats fixiert werden. Die Verlängerung der Übergangsfrist tritt nach dem Beschluss rückwirkend in Kraft, bestätigten ÖVP und Grüne auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA. Der Kaufvertrag müsse jedoch rechtzeitig – also noch vor Inkrafttreten der NoVA-Erhöhung – abgeschlossen worden sein, um die Verlängerung in Anspruch nehmen zu können. (apa/red)