Straßenverkehrsordnung : Wo ab Jänner das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt ist

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"In Linz beginnt's" - und hier wird Verkehrsminister Norbert Hofer als erstes ernst machen. In einem Pilotprojekt wird an drei Kreuzungen das Abbiegen bei Rot erlaubt. Ende September 2018 wird die Änderung in der Straßenverkehrsordnungs-Novelle in den Ministerrat eingebracht und im Anschluss an das Parlament übermittelt.

Schwere Fahrzeuge ausgenommen

Von der Regelung ausgenommen werden Lkw und Busse. Ein Jahr lang soll der Pilotversuch dauern. Neben Autos, Mopeds und Motorrädern sollen auch Fahrräder an den drei Kreuzungen die Möglichkeit erhalten, bei Rot abzubiegen.

Als Projektpartner dient das Institut der Verkehrswissenschaften an der TU Wien, das mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt worden ist. Im Zuge dessen wurde auch ein Kriterienkatalog erstellt. Dieser dient unter anderem zur Auswahl der Pilotkreuzungen.

An jedem Standort der drei Kreuzungspunkte erfolgen eine Vorher- und eine Nachher-Erhebung an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten. Ergänzend zur Videoerhebung wird eine Reisezeitmessung durchgeführt, um mögliche Auswirkungen im Straßennetz zu berücksichtigen. Dazu werden Nutzungshäufigkeit, Anhalte-Bereitschaft, Ausweichverhalten sowie potenzielle Konfliktsituationen zwischen den Verkehrsteilnehmenden analysiert und ausgewertet.

Nicht jede Kreuzung geeignet

Ein Zusatzschild mit einem grünen Pfeil soll die Verkehrsteilnehmer ab Jahresbeginn über die Möglichkeit, bei Rot abzubiegen, informieren. Zudem kommen laut Verkehrsministerium nur jene Kreuzungen in Frage, bei der von der Haltelinie aus eine gute Sicht gegeben ist.

Die Ampelsysteme selbst dürfen über keine Richtungspfeile verfügen, außerdem darf es weder beidseitig kreuzende Radwege, abgesetzte Radfahrüberfahrten oder Gleise von Schienenfahrzeugen geben. Auf den infrage kommenden Straßen darf maximal 50 Stundenkilometer gefahren werden. Auch Schulen dürfen nicht in der Nähe sein.

Zu Problemen der Verkehrssicherheit soll es nicht kommen. „Das tägliche Stau-Chaos auf den Straßen, gepaart mit den negativen gesundheitlichen Folgen durch die erhöhte Feinstaubbelastung, ist der Linzer Bevölkerung ein Dorn im Auge“, erklärt der Linzer Infrastrukturstadtrat, Markus Hein. „Uns sind deshalb alle Maßnahmen willkommen, die der Reduktion von Feinstaubemissionen dienen und gleichzeitig den Verkehr möglichst flüssig gestalten beziehungsweise unnötige Steh- und Stauzeiten vermeiden“, so Hein, der auch gleich Gegenargumente entkräftet, dass dadurch angeblich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Fußgänger entstehe: „Jedes einzelne Fahrzeug muss trotzdem an der Haltelinie anhalten und sich vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Zudem wird jede Kreuzung, bevor sie mit einem Grünpfeil ausgestattet wird, auf die entsprechende Tauglichkeit untersucht.“

ARBÖ fordert klare Regeln

Dass der Verkehr mit der Initiative beschleunigt werden soll, begrüßt auch der Automobilklub ARBÖ. Die Verkehrssicherheit der schwächsten Straßenverkehrsteilnehmern habe aber oberste Priorität. „Eine derartige Maßnahme darf Fußgänger und Radfahrer nicht gefährden und es muss klare Vor- und Nachrrangregeln geben, sagt ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig. Er geht davon aus, dass es keine generelle Regelung geben wird, sondern jede Kreuzung individuell geprüft wird.

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