Fuhrpark : Wer ist eigentlich rechtlich für den Firmenfuhrpark verantwortlich?

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Viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen haben Fahrzeuge in ihrem Bestand, die von den Mitarbeitern zur Erledigung ihrer Aufgaben benutzt werden. Doch wer ist eigentlich rein rechtlich gesehen für den Firmenfuhrpark verantwortlich? Wissen Sie es?

Kleinere Unternehmen, kleinere Strukturen

Bei Klein- und Mittelunternehmen ist die Sache in den meisten Fällen klar. Wenn das Unternehmen nicht allzu groß ist, dass sich ein eigener Fuhrparkverantwortlicher hauptberuflich um die Belange der Flotte kümmern muss, ist der "Chef" Halter im Sinne der Straßenverkehrsordnung - und somit verantwortlich für die Fahrzeuge. Anders, wenn in einem wirksamen Vertrag die Verantwortlichkeit als Halter der Kraftfahrzeuge auf einen Fuhrparkverantwortlichen übertragen wurde. Dann ist dieser verantwortlich. Allerdings verbleibt auch dann noch eine Restverantwortung beim Firmenchef bestehen: nämlich die Pflicht zur Überwachung des Fuhrparkverantwortlichen.

Arbeitgeber darf Verpflichtungen nicht abgeben

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind hingegen nicht regelmäßig - im Sinne der Gesetzgebung - Halter des Fahrzeuges, auch wenn ihnen das Fahrzeug für die meiste Zeit zur persönlichen Benutzung überlassen wurde. Grund: der Mitarbeiter kann nicht frei über Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen. Zudem muss er geschäftliche und private Fahrten dokumentieren, da diese Daten vom Finanzamt gefordert werden. Nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung kommt es für die Frage, wer Halter ist, darauf an, von wem das Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht wird, wer also die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht und wer tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich, über die Fahrzeugbenutzung verfügen kann. Diese Kriterien werden regelmäßig ausschließlich vom Arbeitgeber erfüllt.

Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein

"Der Arbeitgeber kann sich auch seiner 'Haltereigenschaft' nicht dadurch entziehen, dass er das Fahrzeug auf den Mitarbeiter zulassen lässt", weiß Christoph Hartleb, beratender Rechtsanwalt von LeasePlan. "Die Zulassung mag zwar ein Indiz sein, besagt jedoch nichts darüber, wer letztendlich Halter im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist." Damit bleibt die ganze Verantwortlichkeit für das Fahrzeug beim Arbeitgeber.

Er muss überprüfen, ob der Mitarbeiter, dem das Fahrzeug überlassen wird, über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Er ist darüber hinaus für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich - also dafür, dass es verkehrs- und betriebssicher ist, zum Beispiel die Reifen die erforderliche Profiltiefe aufweisen oder der Service durchgeführt wurde. Er muss deshalb auch dafür geradestehen, dass das Fahrzeug auch die entsprechenden Untersuchungen durchlaufen muss. Zwar kann der Arbeitgeber in einem Vertrag den Mitarbeiter in die Pflicht nehmen, auf einen betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu achten, er kann sich jedoch im Falle eines Unfalles nicht vom Vorwurf des Verschuldens befreien, der Mitarbeiter habe seiner Sorgfaltspflicht nicht entsprochen.