Taxigewerbe : Taxler fordern teilweise Aufhebung der neuen Tarifpflicht vor dem VfGH

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Vor Gericht wollen vier Taxiunternehmer eine teilweise Aushebung der "Tarifpflicht neu" für Taxiunternehmen einklagen. Sie sehen in der "Tarifpflicht neu" unterschiedliche Rahmenbedingungen im selben Gewerbe. Funk- und App-Taxis sind in der Preisbildung frei, klassische Taxler aber tarifgebunden. "Dieser Individualantrag ist unsere juristische Notwehr gegen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und eine eklatante Wettbewerbsverzerrung", sagt Christoph Schallaböck, einer der Antragsteller gegenüber der Nachrichtenagentur APA, der auch der Individualantrag vorliegt. "Durch die Novelle wurde zudem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet." Die eigene gesetzliche Vertretung innerhalb der Wirtschaftskammer sei "untätig geblieben. Jetzt steigen wir auf die Barrikaden."

"Lex Uber" schon mehrmals in den Schlagzeilen

Die Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes - von Kritikern auch schon einmal als "Lex Uber" bezeichnet - sorgte für die gesetzliche Fusion des Taxi- und Mietwagengewerbes. Ursprünglich sei eine Tarifbindung auch für über Online-Plattformen bestellte Fahrten vorgesehen gewesen. Diese sei aber "völlig unverständlicherweise aus der Novelle eliminiert" worden, monieren die vier Taxler. "Das Resultat sind zwei Arten der Preisbildung: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder ein Taxi von der Straße heranwinkt, zahlt jenen Preis, den der Taxameter am Ende der Reise anzeigt. Wer hingegen eine Fahrt über das Internet oder via Telefon bucht, kann im Voraus einen Fixpreis vereinbaren - und zwar ohne Tarifbindung."

"Ich kann einem Kunden nur einen günstigeren Fixpreis anbieten, wenn dieser über einen Vermittlungsdienst bucht. Unterwerfe ich mich nicht den Konditionen eines Vermittlungsdienstes, entgeht mir der Kunde. Fahre ich hingegen über einen Vermittlungsdienst wie 40100, Uber oder Bolt, fallen Gebühren in Höhe von rund 25 Prozent des Umsatzes an", kritisiert der weitere Antragsteller und Taxler Alfred Grimann. "Als Unternehmer habe ich bei der Buchung über einen Kommunikationsdienst keine Möglichkeit, auf den Preis Einfluss zu nehmen. Uber und Bolt berechnen Fahrten etwa über den sogenannten Offline-Modus, dabei werden Fahrtzeiten ohne Stau- und Stoßzeiten oder rote Ampeln kalkuliert. Die Realität sind aber rote Ampeln und Staus zur Stoßzeit. Das ist für uns ruinös." So befänden sich "wir Fahrer und Unternehmer in einer doppelten Zwickmühle. Uns wird ein rabattierter Preis vorgegeben, und für diesen Fixpreis fallen auch noch hohe Gebühren an."

"Klassische" Tarifbildung als Problem

Taxler würden in finanziell für sie schlechter gestellte Vermittlungsdienste gedrängt, kritisiert der Anwalt der Antragsteller, Wolfram Proksch. "Während Funk- und App-Taxis nunmehr die Möglichkeit zur freien Preisbildung eingeräumt wurde, bleibt für die 'klassischen' Taxis die Tarifbindung bestehen." Also bestünden "seit Inkrafttreten unterschiedliche Rahmenbedingungen für miteinander konkurrierende Gewerbetreibende innerhalb eines einheitlichen Gewerbes". "Klassischen Taxiunternehmen", die ihre Dienste ohne Vermittlungs- oder Kommunikationsplattform anbieten, werde in einer zunehmend digitalisierten Welt die Möglichkeit genommen, konkurrenzfähige Leistungen anzubieten, so Proksch. Das Ziel der Novelle, Taxi- und Mietwagengewerbe gleichzustellen, sei durch "Sonderrechte für Funk- und App-Taxis völlig konterkariert" worden. "Die einen haben eine Tarifbindung, die anderen nicht", kritisiert der Anwalt.

Aus Sicht des Juristen schütze der Gleichheitsgrundsatz auch das Vertrauen der Bürger vor überraschenden Rechtsänderungen (Anm. d. Red.: Grundsatz des Vertrauensschutzes). Hinzu komme, dass durch die kurze Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Kundmachung der Novelle am 7. Jänner 2021 und dem Inkrafttreten der "Tarifpflicht neu" am 1. März 2021 allen funklosen Taxis die Möglichkeit genommen worden sei, darauf zu reagieren und eine eigene Kommunikationsinfrastruktur zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit aufzubauen. "Die mit der Novelle eingeführte überraschende und gleichheitswidrige Ungleichbehandlung ist zu sanieren und die Bestimmung des Paragrafen 14 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes als verfassungswidrig aufzuheben", fordert Proksch. "Soll die Tarifbindung aus Gründen der Kundenfreundlichkeit aufgehoben werden, sind dabei alle Anbieter eines Gewerbes gleich zu behandeln."

Uber hat bereits "signifikant" zurückgefahren

Alleine in Wien gibt es rund 5.000 angemeldete Taxis, rund 30 Prozent sind laut Schätzung der Taxler, die vor den VfGH ziehen, ohne Vermittlungs- und Kommunikationsplattform unterwegs. 1.600 Taxis fahren bei 40100, 500 Taxis für 31300 und 800 für Free Now. Wie viele Fahrer des bekanntesten Fahrdienstvermittlers Uber hier tätig sind, verrät das Unternehmen auf Anfrage nicht. Nur so viel: Vor der Novelle seien es alleine in Wien 3.000 Fahrer gewesen, nunmehr seien es österreichweit "signifikant weniger"; Uber fährt außerhalb Wiens nur in Graz und Salzburg.

Rund um die Neuregelung hat es schon viel Aufregung gegeben. Arbeiterkammer und Gewerkschaft warnten damals bereits vor Lohndumping auf dem Rücken der Fahrer. Es kam zu Taxler-Demos, eine Taxler-Rechtsexpertise hielt die Pläne für verfassungswidrig, die FPÖ erstattete eine Korruptionsanzeige gegen den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die Freiheitlichen vermuteten in einem Treffen von Kurz mit Uber-Chef Dara Khosrowshahi in Zeiten der Beamtenregierung nach dem Fall der türkis-blauen Regierung im Silicon Valley den Ausgangspunkt für die Gesetzesänderung. Ressortzuständig ist Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). (apa/red)