NoVA : So berechnet sich die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen

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So rechnen Sie die NoVa

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Seit 1. Juli 2023 ist die Formel zur Berechnung der Höhe der NoVA geändert worden. Bis 2024 wird die Normverbrauchsabgabe zudem jährlich automatisch steigen. Für die Berechnung der NoVA bei Nutzfahrzeugen der Klasse N1 ist die folgende Formel vorgesehen: (CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in Prozent. Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 Prozent angehoben. Zusätzlich sinkt der Malusgrenzwert von 275 auf 200 g/km CO2. Für alle Kraftfahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, werden ab Juli 2021 zusätzlich 50 Euro statt wie bisher 40 Euro pro Gramm fällig.

Hat das Nutzfahrzeug beispielsweise einen CO2- Ausstoß von 253 g/km, erhöht sich die Steuer pro Gramm pro Kilometer über dem Maluswert um 50 Euro (53 x 50 = 2.650 €). Experten schätzen die dadurch entstehenden Mehrkosten für Unternehmen, die auf diese leichten Nutzfahrzeuge angewiesen sind, bis 2024 auf rund 1,2 Milliarden Euro. Beachten Sie: Für Fahrzeuge, für die vor dem 1. Juni 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, die Auslieferung aber erst zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2021 erfolgen kann, kommt noch die NoVA-Berechnung mit der Gültigkeit zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 zur Anwendung. Folgend nun ein paar Beispiele für Verteuerungen durch die NoVA-Einführung für Nutzfahrzeuge der Klasse N1.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer wird eine neue Berechnungsformel angewendet. Seit 1. Jänner 2021 gilt die neue Berechnungsformel, bei der sowohl der Abzugsposten für die Leistung in kW und der CO2-Ausstoß vermindert werden: (kW-64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-112) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro, mind. 7,20 €

Privatnutzung von Dienstwagen

Seit 1. Jänner 2021 ist der CO2-Grenzwert, bis zu dem der verminderte Sachbezugswert von 1,5 Prozent gilt, von 141 auf 138 Gramm CO2- Ausstoß pro Kilometer reduziert. Der maximale Berechnungsbetrag beträgt in diesem Fall 720 Euro. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 138 g/km gelten weiterhin zwei Prozent (maximal 960 Euro) als Berechnungsgrundlage.

Renault Master Kastenwagen L2H2 dCI 135

NoVA 2020: € 0,00

NoVA 2021: € 4.247,00

NoVA 2024: € 8.237,00

Fiat Ducato Kastenwagen L4H3

NoVA 2020: € 0,00

NoVA 2021: € 6.206,90

NoVA 2024: € 10.884,00

Iveco Daily 35C16 Pritschenwagen

NoVA 2020: € 0,00

NoVA 2021: € 11.465,00

NoVA 2024: € 17.630,00

MAN TGE 4x4

NoVA 2020: € 0,00

NoVA 2021: € 13.473,00

NoVA 2024: € 24.255,00

Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen 314 CDI Hochdach, lang

NoVA 2020: € 0,00

NoVA 2021: € 11.200,00

NoVA 2024: € 17.026,00

VW Crafter DoKA Pritsche, 140 PS 4Motion

NoVA 2020: € 0,00

NoVA 2021: € 11.420,80

NoVA 2024: € 17.348,20