Coronavirus : ÖAMTC und ARBÖ fordern Lockerung der Kurzparkzonenregelung in Wien

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Die jüngsten Maßnahmen und Apelle der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus zielen auf eine temporäre Reduktion sozialer Kontakte ab. Das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist von den Einschränkungen derzeit noch nicht betroffen, kann jedoch ein erhöhtes Risiko bedeuten. ÖAMTC und ARBÖ schlagen daher eine Anpassung der Kurzparkzonenregelung in Wien vor: In allen Bezirken mit flächiger Parkgebührenpflicht soll ganztägiges Parken mit der Entrichtung eines Zwei-Stunden-Parkscheins (Wert von 4,40 Euro) erlaubt sein. "Dadurch können alle jene, die arbeiten müssen oder unaufschiebbare Erledigungen zu besorgen haben und über ein Auto verfügen, dieses in Wien auch benutzen", so ARBÖ-Landesgeschäftsführer Günther Schweizer.

"Durch die bloße Verlängerung der Gültigkeit eines Parkscheins anstatt eines kompletten Entfalls der Gebührenpflicht soll verhindert werden, dass P&R-Anlagen und Garagen nicht mehr benützt werden und es dadurch zu einer Überlastung des öffentlichen Parkraumes kommt", erklärt Ernst Kloboucnik, ÖAMTC-Landesdirektor für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Für Geschäftsstraßenregelungen und lokale, kleinräumige Kurzparkzonen sowie Anrainerparkplätze soll es vorerst keine Änderungen geben. Die weiteren Entwicklungen könnten jedoch Anpassungen in alle Richtungen sinnvoll und notwendig machen.

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