Fahrsicherheit : Führerscheinneulinge bekommen Fristverlängerung

"Sind im Rahmen der zweiten Führerschein-Ausbildungsphase einzelne Module offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, drohen nach aktuellem Stand keine behördlichen Maßnahmen wie bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie Entziehung der Lenkberechtigung", sind ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erklärt.

Die fehlenden Ausbildungsteile können innerhalb angemessener Frist nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs bei den ausbildenden Stellen absolviert werden. Alle Teilnehmer, die ihre bereits gebuchten und bezahlten Trainings aufgrund der aktuellen Situation nicht absolvieren können, werden gebeten, sich zu den Bürozeiten telefonisch in ihrem Zentrum zu melden und auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Mehrphasen-Trainings in den ÖAMTC-Fahrtechnikzentren können umgebucht werden.