Reichen die Werkstatt-Kapazitäten? : Forderung nach Verlängerung der "Pickerl"-Toleranzfristen

§ 57a periodische Fahrzeug-Überprüfung PTI Pickerl
© BFT/Rita Newman

ÖAMTC und ARBÖ sind an die zuständigen Ministerien herangetreten und wollen erreichen, dass die Toleranzfristen von derzeit vier Monaten bei privaten Pkw und Zweirädern um zumindest weitere drei Monate verlängert werden. Dieser Schritt ist laut Bundesinnung der Fahrzeugtechnik nicht notwendig: „Die österreichischen Kfz-Betriebe – mit der Berechtigung, die §57a-Überprüfung durchzuführen – verfügen aktuell über genügend Kapazitäten, um Pickerl-Überprüfungen durchzuführen. Eine Verlängerung geht zu Lasten der Verkehrssicherheit. Ich empfehle allen Fahrzeugbesitzern mit der Werkstatt ihres Vertrauens ehestens einen Termin für die notwendige Fahrzeugüberprüfung zu vereinbaren“, betont Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik.

Der ÖAMTC sieht hingegen bereits aktuell Probleme, da seiner Meinung nach bereits viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben werden können. „Zulassungsbesitzer sollten weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle vorzunehmen, noch sich der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind“, argumentiert ÖATMC-Jurist Martin Hoffer.