2021 : Förderungen für den E-Autokauf werden harmonisiert
Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5.000 Euro auf 4.000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2.500 Euro auf 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden. Unverändert bleibt die Förderung für Privatpersonen (ein E-Pkw wird mit 5.000 Euro, ein Plug-in-Hybrid mit 2.500 Euro bezuschusst).
Für Private ändern sich aber die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung: Die aktuell noch bestehende Diskrepanz in den Fördervoraussetzungen zwischen Privatpersonen und Betrieben wird ab 2021 beseitigt. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit maximal 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben, wodurch ab dem kommenden Jahr für Private wie auch für Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.
Ändern werden sich auch die Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung für private E-Ladeinfrastruktur: Ist aktuell zum Erhalt der Förderung für eine private Ladestation noch der gleichzeitige Kauf eines E-Pkw notwendig, wird ab Beginn des Jahres 2021 der Bonus für private E-Ladeinfrastruktur unabhängig von der Anschaffung eines E-Pkw beantragt werden können, so der Autofahrerclub ÖAMTC.