Finanzierung : Finanzierungs- versus Operating Leasing?

Anstieg Ausgaben Auto Autobahngebühren Autokosten Autos Autosteuer Autoverkehr Autoversicherung Benzin Benzinpreis Bündel Euro Euros Gebühren Geld Hintergrund Kfz Kosten Kostenanstieg Kostensteigerung Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoff Laufende Mehrkosten Münze Münzen Parkgebühren Pkw Prämie Prämien Ratenzahlung Reparaturkosten Spritpreis Spritpreise Steigende Steigerung Straßenbenutzungsgebühren Tarife Teuerung Unterhalt Unterhaltskosten Versicherung Versicherungsprämie Wartungskosten Werkstattkosten
© Gina Sanders - stock.adobe.com

Das Leasing von Fahrzeugen, oftmals in Verbindung mit Fuhrparkmanagement, hat sich im Unternehmensumfeld in den vergangenen Jahren zu einer Fixkonstante entwickelt. Dahinter verbergen sich aber nicht nur die Bequemlichkeit und der Fokus auf das Kerngeschäft der jeweiligen Unternehmung, sondern handfeste betriebswirtschaftliche Motive. Denn das Management von Fahrzeugen hat sich in letzter Zeit durchaus verkompliziert. Über allem schwebt der Begriff der Car Policy, also die Regularien, mit denen ein Unternehmen festlegt, welcher Mitarbeiter einen Firmenwagen nutzen darf und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht. Diese Vorgaben können je nach Hierarchieebene der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters unterschiedlich ausgestaltet sein, aber eines zeigt sich schon jetzt:

Die Auswahl des konkreten Dienstwagens folgt immer stärker Nachhaltigkeitsmotiven, denn auch viele Unternehmen wollen ihren CO2-Fußabdruck gering halten. In diesem Zusammenhang kommen Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben ins Spiel, die nicht nur den Unternehmen, sondern auch der einzelnen Mitarbeiterin bzw. dem einzelnen Mitarbeiter Vorteile bringen, und in weiterer Folge unterschiedliche Leasingvarianten. Generell bietet das Leasing von Fahrzeugen Lösungen, um Investitionen in die Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs, und das für den Fuhrparkbetreiber UGB-bilanzneutral, zu realisieren und gleichzeitig die Liquidität und Banksicherheiten zu schonen und das Controlling des Fuhrparks zu erleichtern. Leasing-Vertragsmodelle sind mit der Miete rechtlich verwandt, räumen aber dem Fuhrparkkunden – im Gegensatz zur klassischen Miete – eine eigentümerähnliche Stellung auf Zeit ein.

Das Restwertleasing

Das Basiskonzept ist das Restwertleasing: Dort wird, abhängig von der Vertragsdauer, der voraussichtlichen Kilometerleistung, dem Kaufpreis und noch einigen anderen Faktoren, der voraussichtliche Marktwert des Fahrzeugs zu Vertragsende, der sogenannte Restwert, festgelegt. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Fahrzeugs und dem definierten Restwert, dividiert durch die Laufzeit, ergibt dann die monatliche Leasingrate. Dazu kommen noch (meist mitfinanzierte) Nebenkosten und Zinsen. Beim Restwertleasing haftet der Leasingnehmer (und nicht das Finanzierungsinstitut als Leasinggeber) für den Restwert am Vertragsende. Der Restwert wird erst durch den Erlös aus dem Verkauf des Leasingfahrzeugs ausgeglichen. Die monatlichen Abbuchungen sind aus diesem Grund beim Leasing deutlich niedriger als bei einem vergleichbaren Abstattungskredit mit Vollamortisation per Ratenzahlung.

Das schont die Liquidität der Unternehmen und trägt zur Kostenwahrheit bei, da beim Leasing die Nutzungsdauer und der Restwert an die geplante Laufleistung, Nutzungsintensität und Marktgängigkeit angepasst werden können. Für Kfz-Leasing benötigt man außerdem weniger bankmäßige Sicherheiten, da Leasinginstitute den Wiederverkaufswert als Sicherheit berücksichtigen. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass der Leasingnehmer für den vereinbarten Zustand des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit Sorge tragen muss und für diesen auch haftet. Neben der Laufleistung sind da auch der Zustand von Karosserie, Innenraum, Glas und Felgen und auch das lückenlos von Kfz-Betrieben ausgefüllte Serviceheft von Relevanz.

Das Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing ist die meistgenützte Leasingvariante und basiert auf einem Restwertleasing, bei dem der Leasingnehmer für die Erzielbarkeit des Restwerts auf dem Gebrauchtwagenmarkt haftet. Dieses Modell wird vornehmlich von Kunden gewählt, die sich erst gegen oder am Ende der Leasingdauer entscheiden wollen, ob sie das Fahrzeug zurückgeben oder doch gleich ankaufen wollen. Rein steuerlich betrachtet bietet Finanzierungsleasing aber wenig Spielraum: Die Entgelte für das Finanzierungsleasing von Pkw und Kombis sind bis zur Angemessenheitsgrenze von maximal 40.000 Euro Anschaffungswert – darüber hinaus anteilig – und nur bis zur Höhe der fiktiven Abschreibung für die gesetzliche Nutzungsdauer von acht Jahren als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Das Operating Leasing

Auch dem Operating Leasing liegt ein Restwertleasing-Modell zu Grunde. Im Unterschied zum Finanzierungsleasing übernimmt der Leasinggeber die Chancen und Risiken für den intern kalkulierten Restwert, den übrigens in diesem Fall der Leasingnehmer, auch aus steuerrechtlichen Gründen, nicht wissen darf. Zudem sind bei Operating Leasing keine Aktivposten zu bilden und die gesamten Leasingentgelte, unter Berücksichtigung der Angemessenheitsgrenze für Pkw und Kombis, sind absetzbar. Vielfach wird ein Operating-LeasingVertrag zusätzlich mit einem Service- und Wartungsvertrag ausgestattet und so zu einem Full-Service-Leasing-Paket.