Elektromobilität : Erlass: Betriebliche E-Ladestationen und PV-Anlagen können ohne Genehmigung errichtet werden

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Das Wirtschaftsministerium hat mit einem Erlass klargestellt, dass Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Künftig sei nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung notwendig, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

"Das spart Kosten und Zeit. Nun können Betriebe einfach und unbürokratisch einen erheblichen Teil zur Energiewende beitragen und auch selbst davon profitieren", heißt es in einer Aussendung. Im Regelfall könne die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind. Durch den Erlass würden bürokratische Hürden abgebaut und nicht erforderliche Genehmigungsverfahren vermieden.