Morning Briefing : Automärkte im April setzen Talfahrt ungebrochen fort - Verfahren gegen VW-Spitze soll eingestellt werden - Begutachtungsfrist​​​​​​​ für "Causa Uber" endet heute

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Automärkte im April setzen Talfahrt ungebrochen fort

In Europa ging das Marktvolumen mit minus 78 Prozent in einem beispiellosen Ausmaß zurück. In den USA (-47 Prozent) und in Japan (-30 Prozent) ging es ebenfalls deutlich zweistellig abwärts. In China wurden im April bereits die deutlichsten Einschränkungen zurückgenommen, daher stand dort nur ein einstelliges Minus zu Buche. Das Neuzulassungsniveau im April sank in Europa auf 292.200 Pkw - ein Rückgang um 78 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. In Deutschland wurde ein Rückgang von 61 Prozent verzeichnet. In den ersten vier Monaten des Jahres wurden auf dem europäischen Pkw-Markt 3,3 Mio. Neufahrzeuge abgesetzt, 39 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Verfahren gegen VW-Spitze soll eingestellt werden

Das Verfahrensende gegen VW-Vorstandschef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanipulation wirkt sich nicht direkt auf das Musterverfahren von Anlegern gegen Volkswagen aus. Die Entscheidungen im strafrechtlichen Verfahren haben keinen unmittelbaren Einfluss auf den zivilrechtlichen Prozess, wie eine Sprecherin des Braunschweiger Oberlandesgerichts sagte. Am Dienstag war bekanntgeworden, dass die Verfahren gegen Diess und Pötsch gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden sollen.

Begutachtungsfrist für "Causa Uber" endet heute

Die Begutachtungsfrist für die geplante Gleichstellung der Mietwagenfahrer mit Taxlern (Stichwort "Causa Uber") endet mit dem heutigen Tag. Künftig sollen Anbieter wie der US-Konzern Uber, die mit einer Mietwagenlizenz unterwegs sind, an die gleichen Regeln wie Taxifahrer gebunden sein. Im wesentlichen beinhaltet dies eine Fahrprüfung, wie sie auch von Taxlern abgelegt werden muss. Hier wurden die Anforderungen an die Sprachkenntnisse präzisiert, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums zur APA. Dieser Nachweis müsse entweder, wie bisher, durch entsprechende Deutschkenntnisse vor der Prüfungskommission erfolgen - oder durch eine Bescheinigung über Sprachniveau "B1" oder durch die Vorlage eines Pflichtschulabschlusses mit Deutsch als primäre Unterrichtssprache erfolgen.