Reisen : Autofahrerclub warnt vor "aggressivem Inkassobüro"

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Der ÖAMTC berichtet, dass sich in den vergangenen Wochen zahlreiche verunsicherte und verärgerte Mitglieder beim Autofahrerclub gemeldet haben, nachdem sie vom italienischen Inkassobüro "eCollect" kontaktiert wurden - und zwar in fragwürdiger, aufdringlicher Art und Weise. Der Grund dürfte bei den betroffenen Autofahrern wohl der gleiche gewesen sein oder zumindest sehr ähnlich: Durch eine Unachtsamkeit sind sie eventuell zu schnell oder in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren. Die Urlauber wurden jedoch nicht vor Ort für das Verkehrsdelikt belangt, denn dann hätte es eine Strafe in Höhe von etwa 70 Euro gegeben.

Ohne zu wissen, dass überhaupt ein Verkehrsdelikt begangen wurde, meldete sich das besagte Inkassobüro bei den Autofahrern erst Jahre später. "In einem unfreundlich bis drohend formulierten Schreiben fordert eCollect jedoch den fünffachen Betrag der Strafe, zuzüglich Mahn- und Inkassogebühren sowie Verzugszinsen", kritisiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Selbstverständlich müssen gerechtfertigte Strafen bezahlt werden", stellt die Juristin klar. Auf welche Art und Weise die Autofahrer belangt werden, ist aber dennoch nicht unerheblich.

"In den uns geschilderten Fällen geben die Mitglieder jedoch auch an, sich keiner Verkehrsübertretung bewusst zu sein und vorab auch keine allfällige Strafvorschreibung erhalten zu haben." Von einer Verkehrsübertretung muss man jedoch rechtlich korrekt über den Behördenweg informiert werden. Die ÖAMTC-Juristin stellt klar: "Die Inkassogesellschaft eCollect ist zur Eintreibung einer öffentlich-rechtlichen Strafe nicht befugt." Zudem ist die Forderung oft bereits verjährt - für die Eintreibung gilt eine 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung. Auch ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Telekommunikationsgesetz liegt in den gemeldeten Fällen nahe und wird geprüft.

Die Juristin des Autofahrerclubs rät betroffenen Mitgliedern zu folgenden Schritten:

Berechtigte Strafen umgehend zahlen: Wer eine berechtigte oder plausible Auslandsstrafe erhält, sollte diese bereits bei der billigsten Möglichkeit, also meist beim ersten Bescheid beziehungsweise wenn möglich vor Ort bezahlen. Mitunter ist die vorgeschriebene Strafe dabei sogar reduziert.

Ruhe bewahren und genau prüfen: Von einem Schreiben eines Inkassobüros inklusive angedrohter Anzeigen bei den Bonitätsdatenbanken oder sonstigen Einschüchterungen sollte man sich nicht verunsichern lassen, sondern das Schreiben auf Plausibilität prüfen - eventuell gibt es Beweise, die die Forderungen obsolet machen, wie zum Beispiel bereits bezahlte Strafen. Außerdem sollte besonders hingesehen werden, falls das Ganze sogar verdächtigt erscheint. Es könnten auch kriminelle Machenschaften dahinterstecken.

Dokumentieren: Sämtliche Vorgänge und Kontaktversuche sollten besser festgehalten werden - sinnvoll ist die Anfertigung von Anrufprotokollen und SMS-Screenshots. Auch die Häufigkeit der Kontaktversuche sollte notiert werden, denn die Intensität bestimmt die Verfolgbarkeit gemäß Telekommunikationsgesetz. Zwischenzeitlich die Telefonnummer des Anrufers besser sperren lassen, wenn die Kontaktversuche gar nicht mehr aufhören.

Beraten lassen: Bei weiteren Fragen zum Vorgehen können sich Mitglieder des Autofahrerclubs kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.